Rückerstattung: Unterschied zwischen den Versionen
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Ist ein aktives Mitglied der Fachschaft in Vorkasse gegangen, kann es mithilfe des Finanzabrechnungsformulars des StuRa die Rückerstattung des ausgelegten Geldes bewirken. Folgende Nachweise werden benötigt. | Ist ein aktives Mitglied der Fachschaft in Vorkasse gegangen, kann es mithilfe des Finanzabrechnungsformulars des StuRa die Rückerstattung des ausgelegten Geldes bewirken. Folgende Nachweise werden benötigt. | ||
− | '''1. Finanzabrechnungsformular''' | + | '''1. Finanzabrechnungsformular''' [https://www.stura.uni-heidelberg.de/wp-content/uploads/Finanzen/Formulare/Finanzabrechnungsformular_E.pdf] |
Dieses Formular muss ausgefüllt und von der finanzverantwortlichen Person der Fachschaft unterzeichnet werden. | Dieses Formular muss ausgefüllt und von der finanzverantwortlichen Person der Fachschaft unterzeichnet werden. | ||
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'''2. Kassenzettel / Zahlungsnachweis''' | '''2. Kassenzettel / Zahlungsnachweis''' |
Version vom 27. Februar 2019, 17:13 Uhr
Ist ein aktives Mitglied der Fachschaft in Vorkasse gegangen, kann es mithilfe des Finanzabrechnungsformulars des StuRa die Rückerstattung des ausgelegten Geldes bewirken. Folgende Nachweise werden benötigt.
1. Finanzabrechnungsformular [1]
Dieses Formular muss ausgefüllt und von der finanzverantwortlichen Person der Fachschaft unterzeichnet werden.
2. Kassenzettel / Zahlungsnachweis
Es gilt: Kassenzettel immer aufheben! Je nach Art der Anschaffung wird eventuelle auch ein Zahlungsnachweis eures Online-Bankings oder eine Zahlungsbestätigung von PayPal benötigt.
3. Bestätigtes Protokoll
Die Seite, auf der sich der von euch ausgeführte Finanzbeschluss findet, reicht aus. Unsere Protokolle folgen deswegen auch bestimmten Vorgaben beim Festhalten von Finanzbeschlüssen.