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Ist ein aktives Mitglied der Fachschaft in Vorkasse gegangen, kann es mithilfe des Finanzabrechnungsformulars des StuRa die Rückerstattung des ausgelegten Geldes bewirken. Folgende Nachweise werden benötigt.
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Ist ein aktives Mitglied der Fachschaft in Vorkasse gegangen, was nach Möglichkeit jedoch vermieden werden sollte, kann mithilfe des Finanzabrechnungsformulars des StuRa die Rückerstattung des ausgelegten Geldes bewirkt werden. Folgende Nachweise werden benötigt:
  
'''1. Finanzabrechnungsformular''' [https://www.stura.uni-heidelberg.de/wp-content/uploads/Finanzen/Formulare/Finanzabrechnungsformular_E.pdf]
 
  
Dieses Formular muss ausgefüllt und von der finanzverantwortlichen Person der Fachschaft unterzeichnet werden.
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'''1. Finanzabrechnungsformular''' [https://www.stura.uni-heidelberg.de/wp-content/uploads/Finanzen/Formulare/Finanzabrechnungsformular.pdf]
  
'''2. Kassenzettel / Zahlungsnachweis'''
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Dieses Formular findet sich auf der Homepage des StuRa und muss ausgefüllt und von dem/der Finanzbeauftragten der Fachschaft unterzeichnet werden.
  
Es gilt: Kassenzettel immer aufheben! Je nach Art der Anschaffung wird eventuelle auch ein Zahlungsnachweis eures Online-Bankings oder eine Zahlungsbestätigung von PayPal benötigt.
 
  
'''3. Bestätigtes Protokoll'''
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'''2. Rechnungen und Belege im Original'''
  
Die Seite, auf der sich der von euch ausgeführte Finanzbeschluss findet, reicht aus. Unsere [[Protokolle]] folgen deswegen auch bestimmten Vorgaben beim Festhalten von Finanzbeschlüssen.
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Kassenzettel, Rechnungen oder Belege müssen immer im Original eingereicht werden und dürfen nur die im Beschluss aufgelisteten Produkte umfassen. Je nach Art der Anschaffung wird möglicherweise auch ein Zahlungsnachweis des Online-Bankings oder eine Zahlungsbestätigung von PayPal benötigt.
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(Pfand wird gegebenenfalls weggestrichen und von der Rechnung abgezogen oder ist bei Bestellungen auf Rechnung separat aufs Stura-Konto einzuzahlen.)
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'''3. Bestätigter Beschluss/ Protokollauszug mit bestätigtem Beschluss'''
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Die Seite(n), auf der sich der in der Sitzung bestätigte Finanzbeschluss befindet, reichen dafür aus. Daher folgen Protokolle auch bestimmten Vorgaben beim Festhalten von Finanzbeschlüssen.
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'''4. Alkoholberechnung (gegebenenfalls)''' [https://www.stura.uni-heidelberg.de/finanzen/formulare/]
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Diese wird dann benötigt, wenn bei den Einkäufen auch alkoholische Getränke gekauft wurden. Für die Alkoholberechnung gibt es eine gesonderte Tabelle, die auf der Homepage des StuRa zu finden ist. Diese gilt es mit den dem Einkauf entsprechenden Daten auszufüllen, wobei die Alkoholkonsumgrenze von 30g pro Person nicht überschritten werden darf.
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Die gesammelten Nachweise müssen dann möglichst zeitnah '''getackert''' im StuRa-Büro abgegeben werden.

Version vom 23. März 2020, 19:42 Uhr

Ist ein aktives Mitglied der Fachschaft in Vorkasse gegangen, was nach Möglichkeit jedoch vermieden werden sollte, kann mithilfe des Finanzabrechnungsformulars des StuRa die Rückerstattung des ausgelegten Geldes bewirkt werden. Folgende Nachweise werden benötigt:


1. Finanzabrechnungsformular [1]

Dieses Formular findet sich auf der Homepage des StuRa und muss ausgefüllt und von dem/der Finanzbeauftragten der Fachschaft unterzeichnet werden.


2. Rechnungen und Belege im Original

Kassenzettel, Rechnungen oder Belege müssen immer im Original eingereicht werden und dürfen nur die im Beschluss aufgelisteten Produkte umfassen. Je nach Art der Anschaffung wird möglicherweise auch ein Zahlungsnachweis des Online-Bankings oder eine Zahlungsbestätigung von PayPal benötigt. (Pfand wird gegebenenfalls weggestrichen und von der Rechnung abgezogen oder ist bei Bestellungen auf Rechnung separat aufs Stura-Konto einzuzahlen.)


3. Bestätigter Beschluss/ Protokollauszug mit bestätigtem Beschluss

Die Seite(n), auf der sich der in der Sitzung bestätigte Finanzbeschluss befindet, reichen dafür aus. Daher folgen Protokolle auch bestimmten Vorgaben beim Festhalten von Finanzbeschlüssen.


4. Alkoholberechnung (gegebenenfalls) [2]

Diese wird dann benötigt, wenn bei den Einkäufen auch alkoholische Getränke gekauft wurden. Für die Alkoholberechnung gibt es eine gesonderte Tabelle, die auf der Homepage des StuRa zu finden ist. Diese gilt es mit den dem Einkauf entsprechenden Daten auszufüllen, wobei die Alkoholkonsumgrenze von 30g pro Person nicht überschritten werden darf.


Die gesammelten Nachweise müssen dann möglichst zeitnah getackert im StuRa-Büro abgegeben werden.