Sitzungsleitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Dabei kann sie Anträge und Impulse bei Bedarf ''formell'' ändern, um die Integration in die TO zu vereinfachen und die Aushandlung in der Debatte vorzustrukturieren. Ggf. ist Rücksprache mit der antragsstellenden oder impulsgebenden Person zu halten. | Dabei kann sie Anträge und Impulse bei Bedarf ''formell'' ändern, um die Integration in die TO zu vereinfachen und die Aushandlung in der Debatte vorzustrukturieren. Ggf. ist Rücksprache mit der antragsstellenden oder impulsgebenden Person zu halten. |
Version vom 25. März 2020, 19:22 Uhr
Die sitzungsleitende Person bereitet die Sitzung anhand der feststehenden TOPs und der eingegangenen Anträge und Impulse vor.
Dabei kann sie Anträge und Impulse bei Bedarf formell ändern, um die Integration in die TO zu vereinfachen und die Aushandlung in der Debatte vorzustrukturieren. Ggf. ist Rücksprache mit der antragsstellenden oder impulsgebenden Person zu halten.
Inhaltliche Änderungen werden nicht eigenständig vorgenommen. Im Bedarfsfall, z.B. wenn eine inhaltliche Konkretisierung erforderlich ist, wird Rücksprache mit der antragstellenden oder impulsgebenden Person gehalten.
Die sitzungsleitende Person hat die Aufgabe, während der Sitzung die Struktur der TO einzuhalten, ggf. darauf zu verweisen und Vorwegnahmen zu vermeiden.
Die sitzungsleitende Person ist während der Sitzung nicht zu Neutralität verpflichtet, da sie gleichermaßen als Fachschaftsmitglied agiert.
Um die reibungsarme Umsetzung ihrer Aufgaben zu gewährleisten, kann sie in der Position der Sitzungsleitung bei Bedarf ein Schild hochhalten. In diesem Fall hat ihre Meldung Vorrang gegenüber der Liste der Meldenden.