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Alle immatrikulierten Studierenden sind in Fachschaftsvollversammlungen antrags-, rede- und stimmberechtigt. Anträge für Abstimmungen und Impulse für Diskussionen können auf unterschiedlichen Wegen in das Sitzungsgeschehen eingebracht werden: Per Mail, persönlich in Sitzungen oder auf dem aktuellen Etherpad der Fachschaft, auf das euch eure gewählten Vertreter*innen und aktiven Mitglieder gerne Zugang gewähren.  
 
Alle immatrikulierten Studierenden sind in Fachschaftsvollversammlungen antrags-, rede- und stimmberechtigt. Anträge für Abstimmungen und Impulse für Diskussionen können auf unterschiedlichen Wegen in das Sitzungsgeschehen eingebracht werden: Per Mail, persönlich in Sitzungen oder auf dem aktuellen Etherpad der Fachschaft, auf das euch eure gewählten Vertreter*innen und aktiven Mitglieder gerne Zugang gewähren.  
  
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Version vom 27. Februar 2019, 16:55 Uhr

Alle immatrikulierten Studierenden sind in Fachschaftsvollversammlungen antrags-, rede- und stimmberechtigt. Anträge für Abstimmungen und Impulse für Diskussionen können auf unterschiedlichen Wegen in das Sitzungsgeschehen eingebracht werden: Per Mail, persönlich in Sitzungen oder auf dem aktuellen Etherpad der Fachschaft, auf das euch eure gewählten Vertreter*innen und aktiven Mitglieder gerne Zugang gewähren.

Bitte beachtet: Für einen Finanzantrag gelten gesonderte Regeln!