Großmarkteinkauf
Die Fachschaft Religionswissenschaft ist im Besitz zweier Kund*innenkarten für den C+C-Großmarkt in Dossenheim (Gerhard-Hauptmann-Straße 39, 69221 Dossenheim). Einkäufe im Großmarkt sparen im Optimalfall Geld, aber auch Verpackungen, weil einiges in Großgebinden erworben werden kann. Der Großmarkt in Dossenheim ist der nächstgelegene, was im Fall von Begründungen für das Finanzreferat ebenfalls angegeben werden kann, da nur ein geringer Anfahrtsaufwand mit einem Besuch dort verbunden ist.
Beantragung einer Karte
Die Beantragung einer Karte ist allen Fachschaftsratsmitgliedern möglich. Benötigt wird hierfür die schriftliche Benachrichtigung des StuRa zur Wahl in den Fachschaftsrat. Beim C+C-Großmarkt ist bereits ein ReWi-Account (genau genommen ist es eine Art Unteraccount des übergeordneten StuRa-Accounts) erstellt, für den ein*e Ansprechpartner*in eingetragen werden muss. Wechseln die Mitglieder des Fachschaftsrats, müssen auch die Ansprechpersonen neu ernannt werden. Hierfür müssen sich die neuen Fachschaftsratsmitglieder an ihre jeweiligen Vorgänger*innen wenden.
Aktuell ist Sonja die Ansprechpartnerin, über die sämtliche personelle Änderungen vor Ort vorgenommen werden müssen. Sie und Katharina besitzen jeweils eine Kund*innenkarte. Wenn Katharina nicht mehr Fachschaftsrätin oder nicht mehr immatrikuliertes Fachschaftsmitglied oder nicht mehr aktiv in der Fachschaft etc. ist, wird sie ihre Karte beim Großmarkt wieder abgeben und sie wird als Besitzerin ausgetragen. Dafür muss Sonja anwesend sein, ebenso, wenn ein anderes Mitglied des Fachschaftsrats eine neue Karte erhalten soll.
Bezahlung
In der Benutzungsordnung des C+C-Großmarktes ist festgeschrieben, dass Einkäufe direkt bezahlt werden müssen. Das bedeutet für die Bezahlung von Fachschaftseinkäufen zwei praktische Möglichkeiten:
(1) Es kann beim Finanzreferat des StuRa ein entsprechender Vorschussantrag 2 bis 3 Wochen im Voraus gestellt werden. Das Geld wird dann im Voraus vom StuRa an uns ausgezahlt. Wie das in der Praxis funktioniert, können wir nicht angeben, da wir das noch nicht umgesetzt haben.
(2) Der Betrag kann von einem Fachschaftsmitglied bei der Bezahlung an der Kasse vorgestreckt und per Auszahlungsantrag zurückerstattet werden. Hierzu ist zu beachten, dass vorher genau abgesprochen wird, wer das Geld vorstreckt: Größere Einkäufe kosten viel Geld und es kann nicht erwartet werden, dass jede*r das ungefragt übrig hat.