Rückerstattung
Ist ein aktives Mitglied der Fachschaft in Vorkasse gegangen, wird anhand des Abrechnungsformulars des Finanzreferats die Rückerstattung des ausgelegten Geldes veranlasst. Hauptverantwortlich ist der/die [Finanzverantwortliche], bei denen ihr alle Infos auch noch genauer findet. Folgende Nachweise werden benötigt:
1. Abrechnungsformular [1]
Dieses Formular findet sich auf der Seite des StuRa-Finanzreferats und muss ausgefüllt und von dem/der Finanzbeauftragten der Fachschaft sowie dem/der Antragsteller*in unterzeichnet werden.
2. Rechnungen und Belege im Original
Kassenzettel, Rechnungen oder Belege müssen immer im Original eingereicht werden und dürfen nur die im Beschluss aufgelisteten Produkte umfassen. Je nach Art der Anschaffung wird möglicherweise auch ein Zahlungsnachweis des Online-Bankings oder eine Zahlungsbestätigung von PayPal benötigt.
Pfand wird ggf. weggestrichen und von der Rechnung abgezogen oder ist bei Bestellungen auf Rechnung separat aufs StuRa-Konto einzuzahlen.
3. Bestätigter Beschluss / Protokollauszug mit bestätigtem Beschluss
Die Seite(n), auf der sich der in der Sitzung bestätigte Finanzantrag befindet, reichen dafür aus. Daher folgen Protokolle auch bestimmten Vorgaben beim Festhalten von Finanzbeschlüssen.
4. Alkoholberechnung [2]
Diese wird dann benötigt, wenn bei den Einkäufen auch alkoholische Getränke gekauft wurden. Für die Alkoholberechnung gibt es eine gesonderte Tabelle, die unter den Formularen des Finanzreferats zu finden ist. Diese gilt es mit den dem Einkauf entsprechenden Daten auszufüllen, wobei die Alkoholkonsumgrenze von 30g pro Person nicht überschritten werden darf. Die Tabelle schaut ihr euch am besten vorher an und füllt sie so aus, dass ihr später die perfekte Menge an alkoholischen Getränken kauft, und nicht versehentlich zu viel. Die Tabelle ist sehr leicht zu bedienen: Ihr benötigt dafür lediglich die Vol.-Angaben auf den Getränken, die Menge und die Anzahl der konsumierenden Personen (geschätzt) und dann rechnet euch die Tabelle das aus.
Die gesammelten Nachweise müssen dann möglichst zeitnah getackert im StuRa-Büro abgegeben werden.