Finanzantrag

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Um der Fachschaft zustehende Gelder auszugeben, müssen Finanzanträge gefasst werden.


Abstimmung und Beschlussfähigkeit

Über Finanzanträge stimmen Fachschaftsvollversammlung und Fachschaftsrat ab. Um für Finanzanträge beschlussfähig zu sein, müssen mehr als die Hälfte der Fachschaftsratsmitglieder anwesend sein.

Bei Anträgen über 500,00€ müssen Vergleichsangebote eingeholt werden.

Protokollierung

Finanzbeschlüsse sollten detailliert protokolliert werden und benötigen einen Antragstext sowie eine Begründung, die der Höhe der zu vergebenden Gelder angemessen ist.

Beispiel

TOP X Finanzantrag

Antragssteller*in: Name Betrag: max. 40,00€ Posten im HHPlan: [erleichtert der Finanzbeauftragten Person die Arbeit]

Antragstext: Die Fachschaftsvollversammlung stimmt darüber ab, die Durchführung einer Veranstaltung / Beschaffung von Materialien / ... mit max. 40,00€ zu finanzieren.

Begründung: Je mehr Geld beantragt wird, desto länger sollte der Text sein.

Abstimmungsergebnis FSVV: X dafür, X dagegen, X Enthaltungen

Abstimmungsergebnis FSR: X dafür, X dagegen, X Enthaltungen

Nach dem Antrag

Ist der Antrag bewilligt, können entsprechende Anschaffungen und Ausgaben getätigt werden. Am günstigsten ist es, einen Rechnungskauf zu tätigen und den Auftrag zur Zahlung dem Finanzreferat des StuRa zu übermitteln. Ist ein Rechnungskauf nicht möglich, ist eine Rückerstattung von Geldern durch den StuRa möglich.